Hausordnung

Das Feriendomizil ,,Haus Marta'' wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt. 

Damit dieser für alle Bewohner des Hauses stressfrei und in einem angemessenen Rahmen stattfinden kann, sind Hausregeln aufgestellt worden.

Die folgenden Regelungen sind daher im Interesse aller Gäste zu beachten.


§ 1 Gegenseitige Rücksichtsnahme

Jeder Gast des Hauses ist verpflichtet, die Einhaltung der Nachtruhe (22.00-07.00) zu gewährleisten.

Das heißt Störungen sind auf das unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken.

Fernseh-, Radio- oder sonstige elektronische Geräte sind daher auf Zimmerlautstärke einzustellen; die Benutzung im Freien (Balkon) darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

Festlichkeiten aus besonderem Anlass, die sich über 22.00 hinaus erstrecken, sollen den betroffenen Hausbewohnern und Vermieter rechtzeitig angekündigt werden.


§ 2 Wirtschaftlichkeit

Das schonende und pflegliche Behandeln des Gasthauses, sowie seiner Einrichtungen (Mobiliar und Geschirr) und Anlagen verhindert unnötige Kostensteigerungen; das gilt besonders für den Strom-, Heizung- und Wasserverbrauch,

wenn mit diesem sparsam umgegangen wird.Die Wasserentnahme zum Fahrzeugwaschen ist nicht zulässig.